787.11
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Gebühren des Chemiewehr-Stützpunkts des Kantons Basel-Landschaft - Einsatzpersonal
§ 3 Verordnung über die Gebühren des Chemiewehr-Stützpunkts des Kantons Basel-Landschaft · Einsatzpersonal
1. Für das Einsatzpersonal werden folgende Gebühren pro Stunde erhoben
a. Feuerwehrmann/-frau: 75 Fr.
b. Pikettoffizier/-in: 100 Fr.
c. Chemiefachberater/-in: 120 Fr.
d. SAFER-Auswertung Dritte: 150 Fr.
2. Für die Verpflegung des Einsatzpersonals gelten zusätzlich folgende Gebühren
a. Getränke: Ladenpreis
b. Mahlzeiten (ab einer Einsatzdauer von 4 Stunden): Ladenpreis
c. Bei Einsätzen zwischen 1 bis 4 Stunden kann eine Zwischenverpflegung verrechnet werden.