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787.11 CH-BL

§ 3 Verordnung über die Gebühren des Chemiewehr-Stützpunkts des Kantons Basel-Landschaft - Einsatzpersonal

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§ 3 Verordnung über die Gebühren des Chemiewehr-Stützpunkts des Kantons Basel-Landschaft · Einsatzpersonal

1. Für das Einsatzpersonal werden folgende Gebühren pro Stunde erhoben

a. Feuerwehrmann/-frau: 75 Fr.

b. Pikettoffizier/-in: 100 Fr.

c. Chemiefachberater/-in: 120 Fr.

d. SAFER-Auswertung Dritte: 150 Fr.

2. Für die Verpflegung des Einsatzpersonals gelten zusätzlich folgende Gebühren

a. Getränke: Ladenpreis

b. Mahlzeiten (ab einer Einsatzdauer von 4 Stunden): Ladenpreis

c. Bei Einsätzen zwischen 1 bis 4 Stunden kann eine Zwischenverpflegung verrechnet werden.

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