786.211
VFkG
CH-BL
§ 9 Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden (VFkG) - Messgeräte
§ 9 VFkG · Messgeräte
1. Für die Kontrollmessungen dürfen nur die vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) typengeprüften Messgeräte verwendet werden.
2. Die Messgeräte müssen jährlich revidiert und von den von METAS zugelassenen Labors kontrolliert werden.