Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
786.211 VFkG CH-BL

§ 9 Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden (VFkG) - Messgeräte

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 VFkG · Messgeräte

1. Für die Kontrollmessungen dürfen nur die vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) typengeprüften Messgeräte verwendet werden.

2. Die Messgeräte müssen jährlich revidiert und von den von METAS zugelassenen Labors kontrolliert werden.

← § 8 VFkG Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden (VFkG) - Geltungsbereich § 10 VFkG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →