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786.211 VFkG CH-BL

§ 11 Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden (VFkG) - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 11 VFkG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement vom 7. Mai 1986 der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und der Bau- und Landwirtschaftsdirektion über die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen in den Gemeinden wird aufgehoben.

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