Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
786.131 CH-BL

§ 9 Vereinbarung über die Kontrolle der Industriefeuerungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Vereinbarung über die Kontrolle der Industriefeuerungen

1. Die bisherige Vereinbarung vom 16./31. Juli 1979 über die lufthygienische Kontrolle der Industriefeuerungen wird im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben.

← § 8 Vereinbarung über die Kontrolle der Industriefeuerungen Kanton Basel-Landschaft 786.131 § 10 Vereinbarung über die Kontrolle der Industriefeuerungen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →