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786.131 CH-BL

§ 6 Vereinbarung über die Kontrolle der Industriefeuerungen

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§ 6 Vereinbarung über die Kontrolle der Industriefeuerungen

1. Der Kanton Basel-Landschaft vergütet dem VFWL pro Kontrollmessung nach § 3 Buchstabe a 1150 Fr. und nach § 3 Buchstabe b 2500 Fr.

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