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784.22 CH-BL

§ 6 Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern - Inkrafttreten

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§ 6 Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2007 in Kraft.

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