784.22
CH-BL
§ 6 Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern - Inkrafttreten
§ 6 Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2007 in Kraft.