784.22
CH-BL
§ 5 Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern - Schlussbestimmungen
§ 5 Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern · Schlussbestimmungen
1. Die Verordnung vom 20. Dezember 1994 über die Gebühren für die Abfallentsorgung wird aufgehoben.