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784.22 CH-BL

§ 5 Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern - Schlussbestimmungen

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§ 5 Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern · Schlussbestimmungen

1. Die Verordnung vom 20. Dezember 1994 über die Gebühren für die Abfallentsorgung wird aufgehoben.

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