784.22
CH-BL
§ 1 Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern - Geltungsbereich
§ 1 Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Preise für die Entgegennahme, die Entsorgung und die Verwertung von Abfällen durch das Amt für Industrielle Betriebe sowie von speziellen Abwässern in den Abwasserreinigungsanlagen des Amtes für Industrielle Betriebe, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.