783.56
STEPERGOLZ2
CH-BL
§ 8 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) - Vertragsdauer und Kündigung
§ 8 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) · Vertragsdauer und Kündigung
1. Dieser Vertrag wird auf 30 Jahre abgeschlossen. Wird er von keiner Vertragspartei gekündigt, verlängert er sich jeweils um 10 Jahre.
2. Der Vertrag kann auf das Ende einer Vertragsperiode unter Einhaltung einer Frist von 5 Jahren gekündigt werden.
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Gegenstand
§ 9 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) →