783.56
STEPERGOLZ2
CH-BL
§ 5 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) - Fälligkeit
§ 5 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) · Fälligkeit
1. Die laufenden Kosten für den Betrieb und den Unterhalt sind von Nuglar Mitte des laufenden Betriebsjahres (Betriebsjahr = 1. Januar bis 31. Dezember) zu bezahlen. Die dafür gestellte Rechnung enthält die mutmasslichen Kosten für das laufende Jahr. Die Differenzen zu den effektiven Kosten werden jeweils mit der Rechnung des Folgejahres beglichen.
2. Für Investitionskostenbeiträge kann der Kanton Basel-Landschaft Nuglar à-conto Beiträge in Rechnung stellen.
3. Die Bezahlung der unter Abs. 1 und 2 erwähnten Kosten hat innert 30 Tagen seit der Rechnungsstellung zu erfolgen.
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Gegenstand
§ 6 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) →