783.56
STEPERGOLZ2
CH-BL
§ 3 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) - Investitionen
§ 3 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) · Investitionen
1. Mit der Zahlung eines einmaligen Investitionsbeitrags gemäss Beilage 1 Ziffer 1. erwirbt Nuglar das Recht der Mitbenutzung der Abwasseranlagen des Kantons Basel-Landschaft. Durch den einmaligen Investitionsbeitrag entfällt die Zahlung von Kapitaldienstkosten an den Kanton Basel-Landschaft.
2. Nuglar beteiligt sich an den Investitionen künftiger Ausbauten der Abwasseranlagen gemäss dem Investitionskostenschlüssel in Beilage 1 Ziffern 2 und 3.
3. Wird von einer Partei der Vertrag gekündigt, werden Nuglar die Kapitaldienstkosten für seinen Investitionsanteil für Ersatz- oder Neuinvestitionen, die in der Kündigungsfrist erfolgen, zusammen mit den Betriebs- und Unterhaltskosten der mitbenutzen Abwasseranlagen jährlich in Rechnung gestellt.
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Gegenstand
§ 4 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) →