783.56
STEPERGOLZ2
CH-BL
§ 2 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) - Beschaffenheit der Abwässer und Zuflussmengen
§ 2 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) · Beschaffenheit der Abwässer und Zuflussmengen
1. Nuglar obliegt es, für die gewässerschutzrechtliche Beschaffenheit seiner Abwässer besorgt zu sein.
2. Nuglar obliegt weiter die gewässerschutzkonforme Ableitung unverschmutzter Abwässer.
3. Die Übergabemenge von Nuglar beträgt maximal ca. 10 l/s.
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Gegenstand
§ 3 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Nuglar-St. Pantaleon (Ortsteile St. Pantaleon, Neu-Nuglar und Orismühle) und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Ergolz 2 (ARA Ergolz 2) →