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783.55 CH-BL

§ 1 Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Hochwald und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs 1 und Birs 2 (ARA Birs 1 und ARA Birs 2)

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§ 1 ARA Birs 1 und ARA Birs 2

1. Vom Gemeinderat Hochwald wurde der Vertrag am 27. Oktober 2003 unterzeichnet.

2. Genehmigt vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und vom Regierungsrat des Kantons Solothurn am 22. März 2005.

Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Hochwald und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs 1 und Birs 2 (ARA Birs 1 und ARA Birs 2)

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