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783.52 SO CH-BL

Art. 5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, und der Einwohnergemeinde Holderbank (SO), vertreten durch den Gemeinderat, über die gemeinsame Durchführung der Abwassersanierung für Langenbruck (BL) und Holderbank (SO) - Verhältnis zum Abwasserverband Falkenstein

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Art. 5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, und der Einwohnergemeinde Holderbank (SO), vertreten durch den Gemeinderat, über die gemeinsame Durchführung der Abwassersanierung für Langenbruck (BL) und Holderbank (SO) · Verhältnis zum Abwasserverband Falkenstein

1. Holderbank tritt unter Einschluss des Abwasseranteils von Langenbruck dem Zweckverband Abwasserregion Falkenstein (ZAF) bei.

2. Der Kanton Basel-Landschaft überträgt Holderbank die volle Vertretung seiner Interessen beim ZAF. Holderbank verpflichtet sich, diese Interessen zu wahren. Für ausserordentliche Aufwendungen dieser Vertretung wird Holderbank durch den Kanton Basel-Landschaft entschädigt.

3. Der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen statutarischen und reglementarischen Vorschriften des ZAF und gestattet dessen Organen sowie den Fachorganen des Kantons Solothurn nach angemessener Voranmeldung beim Wasserwirtschaftsamt Basel-Landschaft, die Beschaffenheit des Abwassers in Langenbruck, insbesondere bei industriell-gewerblichen Anlagen, zu kontrollieren.

4. Der Kanton Basel-Landschaft leistet Holderbank jedwelche Unterstützung zur Abklärung von Fragen, welche sich vom ZAF oder von der Gemeinde Holderbank aus hinsichtlich des von Langenbruck stammenden Abwassers ergeben. Wird Holderbank vom ZAF für Folgen aus von Holderbank her zufliessendem Abwasser belangt, ohne dass deren Ursachen ermittelt werden können, so haften die Vertragspartner solidarisch.

5. Für die Aufteilung der Betriebs-, Unterhalts- und Verwaltungskosten für die Benützung der Anlagen des Abwasserverbandes Falkenstein ist dessen Kostenberechnung massgebend; es ist eine getrennte Rechnungstellung anzustreben.

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