Art. 3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, und der Einwohnergemeinde Holderbank (SO), vertreten durch den Gemeinderat, über die gemeinsame Durchführung der Abwassersanierung für Langenbruck (BL) und Holderbank (SO) - Eigentum und Kostentragung
Art. 3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, und der Einwohnergemeinde Holderbank (SO), vertreten durch den Gemeinderat, über die gemeinsame Durchführung der Abwassersanierung für Langenbruck (BL) und Holderbank (SO) · Eigentum und Kostentragung
1. Der Kanton Basel-Landschaft erstellt und unterhält auf eigene Kosten den Zuleitungskanal Langenbruck gemäss Art. 2 Absatz 1 Buchstabe a. Die Einwohnergemeinde Holderbank erwirbt auf deren Kosten die notwendigen Durchleitungsrechte.
2. Holderbank erstellt und unterhält den Hauptsammelkanal Holderbank gemäss Art. 2 Absatz 1 Buchstabe b. die Erstellungskosten trägt Holderbank; die Unterhaltskosten werden von den Vertragspartnern je hälftig übernommen. Die Kosten ausserordentlicher Reparaturarbeiten werden nach besonderer Vereinbarung verteilt, wobei der Kanton Basel-Landschaft nur dann heranzuziehen ist, wenn Schäden durch das Abwasser von Langenbruck verursacht werden.
3. Holderbank erstellt und unterhält ein allfällig später unterhalb Holderbank erforderliches Regenklärbecken. Die Kostenteilung wird dannzumal nach dem gegenseitigen Interesse geregelt.
4. Holderbank erstellt und unterhält den Zuleitungskanal nach Balsthal gemäss Art. 2 Absatz 1 Buchstabe c. Die Erstellungs- und Unterhaltskosten werden von den Vertragspartnern je hälftig übernommen. Holderbank ist berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt Teilzahlungen zu verlangen; es gewährt dem Kanton Basel-Landschaft Einsicht in die Baurechnungen.
5. Die Einkaufsgebühr in die Anlagen des Abwasserverbandes Falkenstein wird aufgeteilt nach Massgabe des rechnerischen TWA für den Teilausbau: Langenbruck 9 l/sek, Holderbank 7 l/sek.
6. Die Bundessubventionen werden von den Vertragspartnern für ihre Anteile direkt eingeholt.