783.52
SO
CH-BL
Art. 2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, und der Einwohnergemeinde Holderbank (SO), vertreten durch den Gemeinderat, über die gemeinsame Durchführung der Abwassersanierung für Langenbruck (BL) und Holderbank (SO) - Massnahmen
Art. 2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, und der Einwohnergemeinde Holderbank (SO), vertreten durch den Gemeinderat, über die gemeinsame Durchführung der Abwassersanierung für Langenbruck (BL) und Holderbank (SO) · Massnahmen
1. Zu diesem Zweck werden folgende Anlagen von gemeinsamem Interesse erstellt
a. Zuleitungskanal von Schacht 48 in Langenbruck bis Schacht 1 in Holderbank;
b. Hauptsammelkanal Schacht 1 bis Schacht 157 in Holderbank;
c. Zuleitungskanal Schacht 157 Holderbank bis zum Anschluss an den Regionalkanal des Abwasserverbandes Falkenstein, Schacht 27 in Balsthal.
2. Diese Anlagen sind dargestellt auf dem Plan 4500/1 des Ingenieurbüros BSB vom 2. Dezember 1976, der integrierender Bestandteil des Vertrages bildet.
3. Die Behandlung der Abwasser erfolgt, vorbehältlich allfälliger Regenklärbecken, auf der Kläranlage des Abwasserverbandes Falkenstein.
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Zweck
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