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783.51 CH-BL

Art. 9 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. - Kostenbeteiligung an Betrieb und Erhaltungsmassnahmen

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Art. 9 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. · Kostenbeteiligung an Betrieb und Erhaltungsmassnahmen

1. Der AVL beteiligt sich an den Kosten für den Betrieb und den baulichen Unterhalt aller Zuleiungskanäle BL im Einzugsgebiet der ARA Birsig im Verhältnis der effektiven Abwassermenge AVL zur gesamten zur Reinigung gelangenden Abwassermenge.

2. Für grössere Instandstellungsarbeiten resp. die Erneuerung von Strecken der Kanäle BL übernimmt der AVL die Kostenanteile, die sich als Mehrkosten aus der Benützung durch den AVL gegenüber einem für BL notwendigen Kanal ergeben.

3. Der AVL beteiligt sich an den Kosten für den Betrieb und den Erhaltungsmassnahmen (baulicher Unterhalt, Instandsetzungen, Erneuerungen) der ARA inkl. Schlammentwässerung und -entsorgung im Verhältnis der effektiven Reinigungsmenge AVL zur gesamten zur Reinigung gelangenden Abwassermenge.

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