783.51
CH-BL
Art. 7 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. - Investitionskostenbeteiligung an der Regenwasserbehandlung BL
Art. 7 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. · Investitionskostenbeteiligung an der Regenwasserbehandlung BL
1. Für die Behandlung der in Art. 4 genannten Regenwassermengen aus dem Einzugsgebiet des AVL (122 l/s) sind im Einzugsgebiet BL keine wesentlichen zusätzlichen baulichen Massnahmen notwendig (keine wesentliche Vergrösserung des Regenwasserstapelvolumens). An die Investitionskosten für die Regenwasserbehandlung BL muss deshalb der AVL keinen Beitrag leisten.
2. Bei einer Erhöhung (über 210 l/s) der nach Bl abzuleitenden Abwassermenge sind Verhandlungen über allfällige auf dem Gebiet BL zusätzlich notwendigen Massnahmen und deren Kostentragung erforderlich.
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Gegenstand
Art. 8 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. →