783.51
CH-BL
Art. 6 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. - Investitionskostenbeteiligung an den Kanälen BL
Art. 6 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. · Investitionskostenbeteiligung an den Kanälen BL
1. Der AVL hat sich bereits früher für eine Abwassermenge von 515 l/s abschliessend in die Kanäle BL eingekauft. Abgeleitet werden kann jedoch nur die in Art. 4 genannte Abwassermenge von 210 l/s.
2. Falls die vom AVL eingekaufte, aber nicht nutzbare, Kapazität von BL benutzt werden kann, leistet BL eine zu vereinbarende Rückerstattung.
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Gegenstand
Art. 7 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. →