783.51
CH-BL
Art. 5 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. - Havariemassnahmen
Art. 5 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. · Havariemassnahmen
1. BL erstellt auf eigene Kosten Auffangvolumen für Havarieereignisse.
2. Die Verursacher von Havarieereignissen tragen im Ereignisfall die Kosten für die Kosten für die Benützung der Auffangvolumen sowie für die Entsorgung des Havariegutes.
3. Havariemeldungen haben nach dem gültigen Alarmprozedere zu erfolgen.
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Gegenstand
Art. 6 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. →