783.51
CH-BL
Art. 4 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. - Regenwasserbehandlung
Art. 4 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. · Regenwasserbehandlung
1. In ihren Einzugsgebieten erfolgt die Regenwasserbehandlung durch die beiden Parteien in eigenen Kosten nach den gültigen Gewässerschutzbestimmungen des Bundes. Aufgrund des Entwässerungssystems des AVL müssen jedoch total 210 l/s (Menge für den Vollausbau gemäss Generellem Kanalisationsprojekt) nach BL abgeleitet werden. Die den doppelten Trockenwetterabfluss (88 l/s) übersteigende Regenwassermenge (122 l/s) wird im Einzugsgebiet BL behandelt.
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Gegenstand
Art. 5 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. →