783.51
CH-BL
Art. 17 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. - Streitigkeiten
Art. 17 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. · Streitigkeiten
1. Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung beurteilt abschliessend ein Schiedsgericht. Dieses besteht aus je einem von der Parteien zu bezeichnenden Sachverständigen. Die Sachverständigen ernennen einen Obmann. Der Sitz der Schiedsgerichtes ist Liestal.
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Gegenstand
Art. 18 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. →