783.51
CH-BL
Art. 14 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. - Einsichtnahme
Art. 14 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. · Einsichtnahme
1. Der AVL ist berechtigt, die mitbenützten Abwasseranlagen zu besichtigen. Er hat Einsicht in alle mit der Kostenbeteiligung zusammenhängenden Unterlagen, insbesondere in die Bauabrechnungen und die jährlichen Betriebsrechnungen der gemeinsam benützten Abwasseranlagen.
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Gegenstand
Art. 15 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. →