783.51
CH-BL
Art. 13 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. - Beschaffenheit der Abwässer
Art. 13 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. · Beschaffenheit der Abwässer
1. Der AVL verpflichtet sich, seine Kanäle dauernd in fachgerechtem und betriebsbereitem Zustand zu halten sowie Sauberwasser von den Schmutzwasserkanälen fernzuhalten.
2. Der AVL übermittelt BL Kopien sämtlicher Bewilligungen zur Einleitung gewerblicher und industrieller Abwässer.
3. Der AVL übermitterlt BL regelmässig die Kontrollrapporte und Sanierungsverfügungen über diejenigen Betriebe, deren Abwässer zu Beanstandungen Anlass geben.
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Gegenstand
Art. 14 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. →