783.51
CH-BL
Art. 11 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. - Fälligkeit der Beiträge
Art. 11 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. · Fälligkeit der Beiträge
1. Der Investitionskostenbeitrag des AVL wird dem Baufortschritt entsprechend anteilsmässig und quartalsweise zur Zahlung fällig.
2. Die Kosten für Betriebs- und Erhaltungsmassnahmen sind vom AVL Mitte des laufenden Betriebsjahres zu bezahlen. Die dafür gestellte Rechnung enthält die Abrechnung der Kosten für das Vorjahr sowie einen Akontobetrag für die voraussichtlichen Kosten für das laufende Jahr.
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Gegenstand
Art. 12 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. →