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783.51 CH-BL

Art. 10 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. - Kostenbeteiligung an Anlageerweiterungen und Ausbau

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Art. 10 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. · Kostenbeteiligung an Anlageerweiterungen und Ausbau

1. Der AVL verpflichtet sich zur anteilmässigen Mitfinanzierung allfälliger Anlagenerweiterungen und Ausbauten nach den Grundsätzen von Art. 8, soweit diese zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind.

2. Erweiterungen und Ausbauten, die aufgrund veränderter Kapazitäten erforderlich werden, müssen auf Kosten des Verursachers dieser Kapazitätsänderung durchgeführt werden.

3. BL informiert den AVL rechtzeitig über Erweiterungen und Ausbauten.

← Art. 9 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. Gegenstand Art. 11 Vereinbarung über die Ableitung von Abwässern aus den Gemeinden Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein (nur Dorfteil Mariastein), Bättwil und Witterswil des Abwasserverbandes Leimental SO in die neue Abwasserreinigungsanlage Birsig in Therwil. →

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