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Art. 14 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend die gemeinsame Durchführung von Gewässerschutzmassnahmen - Kostenbeteiligung an den Rückständedeponien

Kostenbeteiligung
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Art. 14 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend die gemeinsame Durchführung von Gewässerschutzmassnahmen · Kostenbeteiligung an den Rückständedeponien

1. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich an den Betriebskosten der Rückständedeponien des Kantons Basel-Landschaft, ausgenommen Verzinsung und Amortisation, nach Massgabe seiner in diesen Deponien abgelagerten Rückständemengen aus der kommunalen Abwasserreinigungsanlage Basel und seines entsprechenden Anteiles aus der gemeinschaftlichen (Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Basler Chemiefirmen) Schlammbehandlungsanlage.

2. Diese Kostenbeteiligung hat für beide Partner auf der gleichen Preisbasis zu erfolgen und ist derart zu gestalten, dass die Selbstkosten gedeckt werden können.

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