783.22
STEPARA
CH-BL
§ 6 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln - Betriebskostenbeteiligung
§ 6 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln · Betriebskostenbeteiligung
1. Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich an den Betriebs- und Unterhaltskosten der mitbenutzten Abwasserdurchleitungsanlagen der Gemeinde Kaiseraugst im Verhältnis der jeweils massgeblichen Einwohnergleichwerte.
2. Die Gemeinde Kaiseraugst beteiligt sich an den Betriebs- und Unterhaltskosten der mitbenutzten Abwasserableitungsanlagen des Kantons Basel-Landschaft, des Pumpwerks und der ARA Rhein, inkl. Schlammbehandlung und Schlammentsorgung, im Verhältnis der jeweils massgeblichen Einwohnergleichwerte.
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Gegenstand
§ 7 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln →