783.22
STEPARA
CH-BL
§ 5 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln - Baukostenbeteiligung an der ARA Rhein, inkl. Schlammbehandlungsanlagen
§ 5 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln · Baukostenbeteiligung an der ARA Rhein, inkl. Schlammbehandlungsanlagen
1. Die Gemeinde Kaiseraugst beteiligt sich an den Baukosten der ARA Rhein zur Reinigung kommunaler Abwässer und der dazugehörigen Nebenanlagen im Verhältnis der massgeblichen Reinigungsmenge gemäss § 3 zur gesamten kommunalen Abwassermenge bzw. Schlammenge, für welche die Anlagen dimensioniert sind.
2. Der Einkaufsbeitrag deckt den Baukostenanteil der Gemeinde Kaiseraugst bis zur Erneuerung der Anlage bzw. bis zum Erreichen der maximal vereinbarten Abwassermengen.
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Gegenstand
§ 6 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln →