783.22
STEPARA
CH-BL
§ 3 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln - Reinigungsmenge
§ 3 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln · Reinigungsmenge
1. Die ARA Rhein übernimmt eine Abwassermenge von maximal 281 l/sec zur Reinigung. Dies entspricht dem zweifachen Trockenwetterabfluss. Die maximale Abwassermenge von 281 l/sec ergibt sich aus
a. Anteil Arisdorf/Giebenach: 15 l/sec
b. Anteil Augst: 26 l/sec
c. Anteil Kaiseraugst: 240 l/sec.
2. Werden die maximal zulässigen Wassermengen 240 l/sec (= 2 QTW) aus der Gemeinde Kaiseraugst überschritten, so hat sich die Gemeinde Kaiseraugst für die zusätzliche Abwassermenge in der ARA Rhein neu einzukaufen.
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Gegenstand
§ 4 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln →