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§ 17 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln - Genehmigung, Inkrafttreten

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§ 17 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln · Genehmigung, Inkrafttreten

1. Diese Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft, der Gemeindeversammlung Kaiseraugst und des Regierungsrates des Kantons Aargau.

2. Diese Vereinbarung tritt mit der Genehmigung durch den Landrat des Kantons Basel-Landschaft in Kraft.

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