783.22
STEPARA
CH-BL
§ 16 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln - Aufhebung der bisherigen Vereinbarung
§ 16 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln · Aufhebung der bisherigen Vereinbarung
1. Der Vertrag vom 16. Mai 1972/19. Januar 1973 über die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst und deren Reinigung in der basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlage Pratteln (ARA Rhein) wird aufgehoben.
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Gegenstand
§ 17 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln →