§ 1 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln - Gegenstand
§ 1 Vereinbarung über die Durchleitung von Abwässern aus den basellandschaftlichen Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Augst durch die aargauische Gemeinde Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer der Gemeinde Kaiseraugst in die basellandschaftliche Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rhein, Pratteln · Gegenstand
1. Der Kanton Basel-Landschaft übergibt der Gemeinde Kaiseraugst folgende Abwässer zur Durchleitung
a. An der Übergabestelle Schacht H 6 b übernimmt die Gemeinde Kaiseraugst die Abwässer aus den Gemeinden Arisdorf und Giebenach zur Durchleitung bis zum Schacht F 9.
b. An der Übergabestelle Schacht L 11 übernimmt die Gemeinde Kaiseraugst die Abwässer aus dem Gebiet Violenried (Teileinzugsgebiet A gemäss Übersichtsplan) der Gemeinde Augst zur Durchleitung bis zum Schacht F 9.
c. An der Übergabestelle Schacht G 14 übernimmt die Gemeinde Kaiseraugst die Abwässer aus dem Gebiet Giebenacherstrasse/Wildental (Teileinzugsgebiet D gemäss Übersichtsplan) der Gemeinde Augst zur Durchleitung bis zum Schacht F 9.
2. Die Gemeinde Kaiseraugst übergibt dem Kanton Basel-Landschaft die aus dem vorgenannten Oberliegergebiet durchgeleiteten Abwässer wie auch die gemeindeeigenen Abwässer an der Übergabestelle bei Schacht F 9 in den Sammel- und Zuleitungskanal Augst - ARA Rhein zur Ableitung in die ARA Rhein. Der Kanton Basel-Landschaft reinigt die übernommenen Abwässer in der ARA Rhein.
3. Die dadurch beanspruchten Abwasseranlagen sind im Übersichtsplan Nr. L-2009A/7 vom 10. November 1987 dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieser Vereinbarung.