783.21
CH-BL
§ 5 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG
§ 5 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG
1. Der Kanton BL entrichtet der Gemeinde Olsberg AG einen jährlichen Beitrag an die Betriebs- und Unterhaltskosten des Zuleitungskanals und der Abwasserreinigungsanlage inklusive die Schlammverwertungskosten.
2. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Anteil der vom Kanton BL gelieferten zur total gemessenen Abwassermenge und wird jeweils nach den am Ende des Betriebsjahres ermittelten Einwohnerzahlen in einem Prozentsatz festgelegt.
← § 4 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG
Kanton Basel-Landschaft 783.21
§ 6 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG →