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783.21 CH-BL

§ 2 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG

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§ 2 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG

1. Der Kanton BL beteiligt sich an den Erstellungs- und Betriebskosten für die gemeinschaftlich benutzten Anlagen, und zwar durch

a. einen einmaligen Beitrag für den Einkauf in den Zuleitungskanal (gemäss § 3)

b. einen einmaligen Beitrag für den Einkauf in die Abwasserreinigungsanlage (gemäss § 4)

c. einen jährlichen Beitrag an die Betriebs- und Unterhaltskosten des Zuleitungskanals und der Abwasserreinigungsanlage (gemäss § 5).

2. Das Leitungsstück Schacht Nr. 61 bis Schacht Nr. 60 wird zulasten des Kantons BL erstellt.

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