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783.21 CH-BL

§ 11 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG

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§ 11 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG

1. Den Behörden des Kantons BL steht das Recht zu, die von ihm benützten Abwasseranlagen der Gemeinde Olsberg AG nach vorheriger Anmeldung zu besichtigen.

2. Der Kanton BL hat Anspruch auf die Zustellung folgender, im Zusammenhang mit dem Kostenverteiler interessierenden Unterlagen

a. Bauabrechnungen der gemeinsam benützten Zuleitungskanäle und der Abwasserreinigungsanlage

b. Jährliche Abrechnungen über Betrieb und Unterhalt der gemeinsam benützten Abwasseranlagen sowie über die Schlammverwertung

c. Jährliche Zusammenstellung der eingeleiteten Abwassermengen (nach Bevölkerungszahl).

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