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783.21 CH-BL

§ 10 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG

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§ 10 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG

1. Anschlussbewilligungen für gewerbliche und industrielle Betriebe sind in Zusammenarbeit mit dem Baudepartement des Kantons Aargau durch die Baudirektion des Kantons BL zu erteilen.

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