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783.21 CH-BL

§ 1 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG

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§ 1 Vertrag über die Ableitung der Abwässer des basellandschaftlichen Gebietes von Olsberg, Gemeinde Arisdorf, in die Abwasserreinigungsanlage Olsberg AG

1. Die Gemeinde Arisdorf leitet die Abwässer des basellandschaftlichen Teiles von Olsberg in die Abwasseranlage der Gemeinde Olsberg AG, nämlich

a. durch den Zuleitungskanal in der Maiacher- und Giebenacherstrasse, Schacht Nr. 61 bis zur Abwasserreinigungsanlage der Gemeinde Olsberg AG

b. in die Abwasserreinigungsanlage der Gemeinde Olsberg AG.

2. Die Gemeinde Olsberg AG übernimmt die aus dem basellandschaftlichen Gebiet von Olsberg angelieferten Abwässer und reinigt sie in der Abwasserreinigungsanlage mit. Die Gemeinde Olsberg AG erstellt, betreibt und unterhält den Zuleitungskanal und die Abwasserreinigungsanlage, die in ihrem Alleineigentum verbleiben.

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