Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
782 CH-BL

§ 20 Gesetz über den Gewässerschutz - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 20 Gesetz über den Gewässerschutz · Inkrafttreten

1. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten dieses Gesetzes.

← § 19 Gesetz über den Gewässerschutz Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →