Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
782 CH-BL

§ 19 Gesetz über den Gewässerschutz - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 Gesetz über den Gewässerschutz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz über den Gewässerschutz vom 18. April 1994 wird aufgehoben.

← § 18 Gesetz über den Gewässerschutz Zweck § 20 Gesetz über den Gewässerschutz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →