782.2 GEP CH-BL § 6 Dekret über den Generellen Entwässerungsplan (GEP) - Verbindlichkeit Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) § 6 GEP · Verbindlichkeit 1. Der GEP ist behördenverbindlich. ← § 5 GEP Dekret über den Generellen Entwässerungsplan (GEP) - Zweck § 7 GEP → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →