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782.2 GEP CH-BL

§ 2 Dekret über den Generellen Entwässerungsplan (GEP) - Grundlagen

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§ 2 GEP · Grundlagen

1. Die Grundlage des GEP bilden sechs Zustandsberichte der Gemeinden. Die Gemeinden stellen darin die bestehenden Elemente der Siedlungsentwässerung dar und beurteilen sie nach den im Gewässerschutzrecht enthaltenen Zielen und Aufgaben.

2. Die Zustandsberichte betreffen folgende Bereiche

a. Gewässer,

b. stetig anfallendes nicht verschmutztes Abwasser (Fremdwasser),

c. Kanalisation,

d. Versickerung von nicht verschmutztem Abwasser,

e. Einzugsgebiet,

f. Gefahrenbereiche.

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