781.11
CH-BL
§ 9 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz - Inkrafttreten
§ 9 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft.