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781.11 CH-BL

§ 9 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz - Inkrafttreten

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§ 9 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft.

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