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781.11 CH-BL

§ 7 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz - Erhebung der Gebühren, Rechtsmittel

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§ 7 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz · Erhebung der Gebühren, Rechtsmittel

1. Vorbehältlich der Erhebung der Gebühren im Rahmen einer Verfügung werden sie mit einer Rechnung erhoben.

2. ...

3. Gegen Gebührenrechnungen kann innert 10 Tagen seit ihrem Erhalt beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.

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