781.11
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz - Kontrollen
§ 5 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz · Kontrollen
1. Für Kontrollen, die zu keinen Beanstandungen führen, werden keine Gebühren erhoben.