781.11
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz - Lärmklagen
§ 3 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz · Lärmklagen
1. Bei Lärmklagen ist eine erste Ermittlung und Beurteilung kostenlos.
2. Verlangen Lärmklagende weitere Ermittlungen oder Beurteilungen, werden ihnen die dafür anfallenden Kosten überbunden, wenn keine Überschreitung der massgebenden Lärmbelastungsgrenzwerte festgestellt wird.
3. Das Amt für Raumplanung macht die Lärmklagenden auf die mögliche Kostentragungspflicht aufmerksam.
4. Vor der Durchführung weiterer Ermittlungen und Beurteilungen kann das Amt von Lärmklagenden einen Kostenvorschuss verlangen.