781.11
CH-BL
§ 2 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz - Gebührenpflichtige Tätigkeiten
§ 2 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz · Gebührenpflichtige Tätigkeiten
1. Das Amt für Raumplanung erhebt Gebühren für folgende Tätigkeiten
a. * Kontrollen, Messungen und andere Ermittlungen;
b. * Erlass von Verfügungen;
c. * Abgabe von Lärmdaten.