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781.11 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz - Gebührenpflichtige Tätigkeiten

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§ 2 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz · Gebührenpflichtige Tätigkeiten

1. Das Amt für Raumplanung erhebt Gebühren für folgende Tätigkeiten

a. * Kontrollen, Messungen und andere Ermittlungen;

b. * Erlass von Verfügungen;

c. * Abgabe von Lärmdaten.

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