Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
781.11 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz - Geltungsbereich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Gebühren des Amts für Raumplanung für seine Tätigkeiten beim Vollzug

a. * des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983 in den Bereichen Lärm und Erschütterung;

b. * des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) vom 16. Juni 2017 im Bereich Schall sowie

c. * für die Abgabe von Lärmdaten.

Geltungsbereich § 2 Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →