780
CH-BL
§ 6 Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft (USG BL) - Kosten
Katastrophenschutz
§ 6 USG BL · Kosten
1. ...
2. ...
3. Die Kosten für Massnahmen zur Verhinderung und Abwehr von Störfällen sowie zu deren Feststellung und Behebung werden dem Verursacher überbunden.