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780 CH-BL

§ 6 Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft (USG BL) - Kosten

Katastrophenschutz
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§ 6 USG BL · Kosten

1. ...

2. ...

3. Die Kosten für Massnahmen zur Verhinderung und Abwehr von Störfällen sowie zu deren Feststellung und Behebung werden dem Verursacher überbunden.

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