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CH-BL
§ 45 Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft (USG BL) - Umweltverträglichkeitsprüfung
Vollzug und Verfahren
§ 45 USG BL · Umweltverträglichkeitsprüfung
1. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung prüfen die Umweltschutzfachstellen des Kantons auch, ob die geplante Anlage den kantonalen Vorschriften über den Umweltschutz entspricht.