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780 CH-BL

§ 45 Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft (USG BL) - Umweltverträglichkeitsprüfung

Vollzug und Verfahren
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§ 45 USG BL · Umweltverträglichkeitsprüfung

1. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung prüfen die Umweltschutzfachstellen des Kantons auch, ob die geplante Anlage den kantonalen Vorschriften über den Umweltschutz entspricht.

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